Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



der Firma Hausmann & friends | 

Hausmeister und Handwerker Service Berlin



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1. Allgemeines



Alle Dienstleistungen und Services des Auftragnehmers erfolgen zu diesen Bedingungen. Inhalt und Umfang der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich ausschließlich aus den Bestimmungen des erteilten Auftrages/Vertrages. Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages/Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 



Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Auftrages/Vertrages bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen gleichwohl wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich die unwirksamen Vertragsbestimmungen nach Treu und Glauben durch eine derartige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 



Beide Vertragsparteien erklären, dass bei Streitigkeiten über die Auslegung dieses Auftrages/Vertrages zunächst eine gütliche Einigung anzustreben ist.



Mündliche Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der schriftlichen Bestätigung



2. Angebote



Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. An die angegebenen Preise halten wir uns 4 (vier) Kalenderwochen gebunden. Bei Bestellung bzw. Schriftwechsel ist unsere Angebotsnummer anzugeben. Erteilte Aufträge werden erst mit schriftlicher Bestätigung oder durch Leistung oder Rechnungserteilung wirksam. Ergänzungen und Änderungen des Auftrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.



3. Lieferungen/Leistungen



Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Ein Fertig-stellungstermin ist nur dann vereinbart, wenn dieser von uns schriftlich bestätigt ist oder im Auftrag/Vertrag festgelegt ist.



Kann ein bestätigter Termin von unserer Firma nicht eingehalten werden - durch höhere Gewalt oder aus einem Grund, der nicht durch uns verschuldet wurde - ist dieser Verzug nicht unserer Firma anzulasten.



Der Auftraggeber/Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung des vereinbarten Termins erst dann berechtigt, wenn eine von Ihm gesetzte angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen verstrichen ist. 



Die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das notwendige Personal werden von unserer Firma gestellt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. 



Bei der Berechnung des Auftrags nach Aufwand werden die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert ausgeweisen.



Bei Vereinbarungen mit einem Festpreis ist dieser verbindlich und schließt alle mit der Durchführung des Auftrags verbundenen Kosten und Auslagen ein. Die Firma behält sich das Recht vor, die Berechnung des Auftrags nach seinem jeweiligen Arbeitsaufwand durchzuführen. 



Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.



Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir diesen über die Fertigstellung informieren, längstens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab dem benannten Fertigstellungstermin.



Der Auftraggeber/Kunde sorgt für während des Leistungszeitraumes für den jederzeitigen Zugang des Auftragsortes für den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter. Weiterhin sorgt er für unentgeltliche Bereitstellung von Strom und Wasser Toilette etc..



4. Objekteinweisung für Hausmeister Dienstleistungen



Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Objekts und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben. Dem Auftragnehmer wird gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner und Besucher kenntlich ein Firmenschild oder Hausmeisterbriefkasten anzubringen aus dem ersichtlich ist, dass das Objekt vom Auftragnehmer betreut wird und wie dessen Bewohner den Auftragnehmer im Notfall erreichen können.



5. Leistungen des Auftragnehmers für Hausmeister Dienstleistungen



Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Hausmeister-Service-Vertrags oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang gewahrt bleibt.



Die vereinbarten Leistungen beschränken sich mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung, insbesondere bei Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, auf die Gemeinschaftseinrichtungen. Zusätzliche Leistungen für Sondereigentum bedürfen eines gesonderten Auftrages. Im Rahmen des Hausmeister–Objektbetreuungsvertrages übernimmt der Auftragnehmer Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit die Arbeitszeit eine Stunde je Vorgang nicht überschreitet. Material und Ersatzteile für die Behebung kleinerer Schäden werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Termine, Änderungen, Umbaumaßnahmen, Reklamationen sowie sämtliche Vorgänge die zu betreuende Immobilie betreffend, mit dem Auftragnehmer abzusprechen. Wird die Durchführung größerer Reparaturen oder Erneuerungen erforderlich, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber in Kenntnis setzen bzw. ggf. einen Kostenvoranschlag unterbreiten und aufgrund gesonderter Beauftragung tätig. Hiervon ausgenommen sind Hilfemaßnahmen bei Notfalleinsätzen.



6. Schäden und Mängel am betreuten Objekt



Beim Auftreten von Schäden und Mängeln am betreuten Objekt wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich Meldung erstatten. Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Lifteinschluss, Stromunterbrechung o.ä. kann der Auftraggeber den Einsatz des Notdienstes in Anspruch nehmen. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer unverzüglich nach der Behebung des Schadens Nachricht über Art und Umfang des Schadens dem Auftraggeber zukommen lassen.



7. Reklamationen



Der Auftragnehmer ist bei der Einbringung seiner Leistung verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden und die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten Beachtung finden. Reklamationen des Auftraggebers können nur Berücksichtigung finden, wenn sie unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen des Auftragnehmers mitgeteilt werden.



Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungs-kürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.



Die Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere laufende Unterhaltsreinigungsarbeiten bei den Hausmeister Services, werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden Besichtigung- und Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich Einwendungen erhebt.



8. Preise und Zahlungsmodalitäten



Aufgrund der Individualität der zu erbringenden Dienstleistungen hinsichtlich ihres Umfangs, der Größe usw. können an dieser Stelle keine verbindlichen Preise angebenden werden. Wir bitten hierfür um Verständnis. Gern unterbreiten wir Ihnen bei Interesse ein auf Ihre Wünsche abgestimmtes, unverbindliches sowie kostenloses und freibleibendes Angebot. Die Abrechnung unserer Serviceleistungen erfolgt im fairen ¼ – Stunden-Takt.



Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.



Die Rechnungssumme ist nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten innerhalb 10 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Bei größeren Aufträgen werden Abschlagszahlungen vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt für die Materialkosten Vorkasse zu verlangen. Diese ist durch den Kunden bis spätestens 2 Tage vor Auftragsbeginn zu bezahlen.



Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Käufer Zinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz, zu berechnen. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.



Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unserer Kunden voraus. Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu berechtigten Zweifeln an der weiteren Einholung der ordnungsgemäßen Zahlung seitens des Abnehmers bieten, z.B. Vergleichsverfahren, unmittelbar bevorstehender Zahlungseinstellung, sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrages.



9. Auftragsstornierung/Schadensersatz



Im Falle der Stornierung eines erteilten Auftrages gilt ein Schadensersatz von 25% aus dem Rechnungsbetrag für angesetzte Arbeitsleistungen als vereinbart. Materialkosten sind vom Schadensersatz ausgeschlossen, sofern es sich nicht um spezielle Kundenbestellungen, Maßanfertigungen oder Material handelt, das von uns anderweitig nicht mehr verwendet werden kann. In einem solchen Fall sind wir berechtigt dem Kunden die jeweiligen vereinbarten Materialkosten in voller Höhe zzgl. nachweisbarer Beschaffungs-/Liefer-/Transportkosten in Rechnung zu stellen. Im Falle einer Stornierung hat der Auftraggeber für Entsorgungskosten aufzukommen, sofern er keine Auslieferung der betroffenen Materialien wünscht.



10. Eigentumsvorbehalt



Die gelieferten Materialien bleiben bis zur Bezahlung der Rechnung und aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Auftrag noch entstehenden Forderungen unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rückholung des Vorbehaltsmaterials berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.



11. Haftung und Haftungsbegrenzung



Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern bei der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden. 



Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt bzw. erbrachten handwerklichen Dienstleistungen oder durch Betriebsstörungen im Objekt  bzw. handwerksnahen Dienstleistungen entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung oder Naturkatastrophen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht werden. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mit Ablauf des Service-Vertrages oder Beendigung des Kundenauftrags endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers. 



12. Abwerbung von Mitarbeitern

Jegliche Abwerbung bzw. versuchte Abwerbung von Mitarbeitern des Auftragnehmers ist ein Verstoß gegen die gegenseitige vertragliche Treuepflicht. Unzulässig ist das störende Eindringen in die Geschäfts- oder Betriebssphäre des Auftragsnehmers zum Zwecke des Abwerbens seiner Mitarbeiter.



Der Auftragnehmer ist deshalb berechtigt, vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters zu fordern. Die Vertragsstrafe wird dann fällig, wenn die Kündigung durch Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnden Person erfolgt ist.



13. Datenspeicherung und Datenschutz



Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV mäßig gespeichert und verwaltet werden.



Detaillierte  Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutz-bestimmungen unter https://www.hausmann-friends.berlin/datenschutz



14. Gerichtsstand



Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen aus einem Vertragsverhältnis ist das Gericht am Sitz des Auftragnehmers. Als Gerichtsstand wird im Verhältnis zu Auftraggebern Berlin vereinbart. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.



AGB Hausmann & friends Dienstleistungs UG (haftungsbeschränkt) Berlin, 10. Juli 2020

Zuletzt geändert am 23.07.2020